Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zuzügl. MWST) zulasten des Beschwerdeführers. c) der Staatsanwaltschaft: 1. Die Beschwerde sei abzuweisen. 2. Unter Kostenfolge zu Lasten des Beschwerdeführers. Sachverhalt A. Übersicht a) S____ und M____ waren früher ein Paar und lebten im Einfamilienhaus X___ in D___. Sie haben eine gemeinsame Tochter, L____, geb. 2015. Im Jahr 2016 trennte sich das Paar. Dabei kam es zum Streit über die Obhut des Kindes und die Unterhaltspflicht.