B 6/1.1, S. 4). - auf der Videodatei (nach Mitternacht erstellt) ist aufgezeichnet, dass die Beschwerdeführerin den Beschwerdegegner mehrmals auffordert, sie nicht anzufassen. - die Nachbarin aus einer nahegelegenen Wohnung hörte die Beschwerdeführerin am Morgen früh schreien.