Folgende für die Beurteilung relevanten Beweismittel befinden sich bei den Akten des Vorverfahrens: Einvernahme von N____ durch die Kantonspolizei am 6. Juni 2018 (act. B 6/2.1): - ich wollte Informationen bei ihm einholen, weil ich mich selbständig machen möchte (S. 3) - er hat gemeint, er würde gerne in meine Geschäftsidee investieren. Er hat irgendwas von CHF 200‘000.00 gesprochen (S. 3) - in der ersten halben Stunde, als wir uns gesehen haben, hatten wir einvernehmlichen Sex zusammen (S. 3) - er sagte, ich solle gehen um ca. 02.00 Uhr (S. 4)