Seite 8 Delikten Anklage erheben, denn es wäre ihr nicht erlaubt, die Aussagen der involvierten Personen zu würdigen und weitere Beweismittel würden ja oftmals nicht vorliegen. Die Staatsanwaltschaft müsste alleine gestützt auf die widersprüchlichen Aussagen der Beschwerdeführerin, welche sich an den chronologischen Ablauf des Abends nicht, respektive nur mit Mühe zu erinnern vermöge, Anklage erheben. Ein späterer Freispruch sei deshalb klar wahrscheinlicher als eine Verurteilung.