Das Gesamtgericht hat strafrechtliche Beschwerdefälle der 2. Abteilung zur Beurteilung zugewiesen (publiziert im Staatskalender Appenzell Ausserrhoden unter Staatskalender/Alle Organisationen/Gerichtsbehörden/Obergericht/Abteilungen), weshalb diese zur Beurteilung der Beschwerde zuständig ist.