2.9. Zusammenfassend ist die Verhältnismässigkeit der Beschlagnahme unter Berücksichtigung der von der Staatsanwaltschaft geltend gemachten Beschlagnahmezwecke insgesamt und offensichtlich nicht gegeben. Die Beschlagnahme durch die Staatsanwaltschaft Appenzell Ausserrhoden erfolgte aus den genannten Gründen folglich unrechtmässig. Demnach ist die Beschwerde gutzuheissen und der Beschlagnahmebefehl vom 24. April 2019 aufzuheben. Gleichzeitig wird die Staatsanwaltschaft angewiesen, das sichergestellte Motorrad KTM A, AR XXXX, an den Beschwerdeführer herauszugeben. 3. Kosten 3.1. Verfahrenskosten