Gegenstand Beschlagnahmebefehl (Art. 263 StPO) Beschwerde gegen Beschlagnahmebefehl (Art. 263 StPO) der Staatsanwaltschaft SV 19 520 vom 24.04.2019 Sachverhalt a) Anlässlich einer Geschwindigkeitskontrolle am 1. April 2019 um 15:04 Uhr wurde auf der Wäldlerstrasse in 9043 Trogen ein Motorrad (Kontrollschild AR XXXX) mit einer Geschwindigkeit von 144 km/h ausserorts gemessen (act. B 7/1). Der Lenker des Motorrades, C___, konnte einen gültigen Führerausweis sowie den Fahrzeugausweis des Motorrades vorweisen (act. B 7/1).