2. Mit Eingabe vom 17. April 2019 hat X___ beim Obergericht „Aufsichts- und Rechtsverweigerungsbeschwerde“ erhoben und sinngemäss folgenden Antrag gestellt: „War betreffend fehlendem Rechtsbeistand das Verhalten des Staatsanwaltes korrekt?“ Ausserdem beantragte X___ für das vorliegende Verfahren einen unentgeltlichen Rechtsbeistand (act. B 1).