1.6.4 M___ lässt die Beschwerde zwar im Namen ihrer Tochter Y___ erheben (act. B 1), jedoch lässt sich ihrer Eingabe vom 24. September 2019 (act. B 30) entnehmen, dass sie sich durch die Einstellungsverfügung auch in ihren eigenen Interessen als unmittelbar verletzt erachtet. Diese beiden Konstellationen gilt es im Folgenden auseinanderzuhalten. Seite 9 Parteistellung von M___