g) Mit Verfügung der Verfahrensleitung vom 26. September 2019 wurde den Parteien die voraussichtliche Besetzung des Gerichts bekanntgegeben und mitgeteilt, dass das Verfahren an der Sitzung vom 12. November 2019 aufgrund der Akten beraten werde (act. B 31). h) Am 26. August 2019 bzw. 12. November 2019 gingen die Kostennoten der Parteien ein (act. B 27 und B 34). Auf die Ausführungen in den vorstehend aufgeführten Eingaben kann verwiesen werden; soweit für die Beurteilung der Beschwerde erforderlich, ist darauf im Rahmen der nachfolgenden Erwägungen einzugehen. C. Beschluss des Obergerichts