Gegenstand Einstellung Beschwerde gegen die Verfügung der Staatsanwaltschaft U 18 516 vom 20. März 2019 Anträge a) der Beschwerdeführerin: 1. Ziffer 1 der angefochtenen Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Appenzell Ausserrhoden vom 20. März 2019 sei aufzuheben. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge. b) des Beschwerdegegners: (kein Antrag) c) der Staatsanwaltschaft: 1. Auf die Beschwerde sei nicht einzutreten. 2. Unter Kostenfolge zu Lasten der Beschwerdeführerin. Sachverhalt A. Übersicht