In tatsächlicher Hinsicht, konkret bei der Feststellung des relevanten Sachverhaltes, ergibt sich aus den Akten, dass sich dieser relativ einfach darstellt. Da aber der Beschwerdeführer die ihm vorgeworfenen Delikte vehement bestreitet, steht Aussage gegen Aussage und folglich werden die vorhandenen Beweise und Indizien zu würdigen sein. Beim Beschwerdeführer handelt es sich um einen gut 40-jährigen schweizerischer Staatsangehörigkeit, der seit Juli 2018 eine IV-Rente bezieht.