2.2.3 Des Weiteren gibt der Beschwerdeführer während der Untersuchung bei der Orthopädie St.Gallen an, bei der Auseinandersetzung mit dem Beschwerdegegner sei er an der linken Schulter gepackt worden, woraufhin er sich reaktiv weggedreht habe, um sich zu befreien. Er habe dabei sofort einen „einschiessenden, stechenden Schmerz im Schultergelenk mit folgender schmerzhafter Bewegungseinschränkung und Belastungsunfähigkeit gespürt“ (act. B 2/4, S. 1). Selbigen Ablauf schilderte der Beschwerdeführer bereits in der polizeilichen Einvernahme vom 31. Juli 2018 (act. B 8/3.3, Frage 10).