Seite 5 1.6. Schliesslich ist zu prüfen, ob auf das in der Beschwerdeeingabe vom 4. November 2018 enthaltene Rechtsbegehren eingetreten werden kann. Der (Beschwerde-)Antrag muss auf Änderung bzw. Aufhebung einer oder mehrerer Dispositivpunkte lauten, sofern solche vorhanden sind (PATRICK GUIDON, a.a.O., N. 9b zu Art. 396 StPO). Das fragliche Begehren richtet sich gegen die Einstellung des Verfahrens U 19 130 / TBU gegen P___ wegen Tätlichkeiten, Drohung sowie Beschimpfung und ist nach dem Gesagten zulässig.