1. Die Beschwerde sei vollumfänglich abzuweisen. 2. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten des Beschwerdeführers. c) der Staatsanwaltschaft: 1. Die Beschwerde sei abzuweisen. 2. Unter Kostenfolgen zu Lasten des Beschwerdeführers. Sachverhalt