Während der Rechtsvertreter von A___ eine Entschädigungsforderung im Betrag von Fr. 3‘663.61 geltend macht, verlangt der Rechtsvertreter von B___ eine Entschädigung im Betrag von Fr. 3‘750.--. Beide Rechtsvertreter legten ihrer Entschädigungsforderung einen zeitlichen Aufwand von rund 12.5 bis etwas mehr als 13 Stunden zu Grunde.