Seite 5 Verfahrenskosten vor Einreichung ihrer Einsprachen bezahlt. Durch diese Handlung liege ein endgültiger Verzicht auf ein Rechtsmittel gegen die Strafbefehle vor, da beide Beschuldigten unbeeinflusst gehandelt hätten und sich über die Tragweite ihres Handelns bewusst gewesen seien. Dies gelte umso mehr, als beide Beschwerdeführer anwaltlich vertreten seien. Aus diesem Grund seien die in beiden Fällen erst nach der Bezahlung der Strafen und Verfahrenskosten erhobenen Einsprachen ungültig.