Seite 2 B. Beide Beschwerdeführer wurden von der Staatsanwaltschaft Appenzell Ausserrhoden gestützt auf Strafbestimmungen im Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (Gewässerschutzgesetz [GSchG], SR 814.20) je mit Strafbefehl vom 10. Oktober 2017 zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse verurteilt.