2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestehend aus einer Gebühr von CHF 500.00, werden dem Beschwerdeführer auferlegt, unter Anrechnung des von ihm geleisteten Kostenvorschusses von CHF 800.00. Der Mehrbetrag von CHF 300.00 wird dem Beschwerdeführer zurückerstattet. 3. Es werden keine Entschädigungen ausgerichtet.