O., N. 19 zu Art. 138 StGB mit weiteren Hinweisen). Seite 14 Kommt hinzu, dass hier gerade nicht erstellt und im Übrigen bestritten ist, dass A___ B___ das Geld nur geliehen und nicht geschenkt hat. Aus den Akten ergeben sich auch keine Anhaltspunkte, dass A___ seinen Standpunkt beweisen kann: Sein Vater, F___, kann zur allein interessierenden Frage nichts sagen (act. B 13/2.8, S. 3) und die andere, in Frage kommende Zeugin, E___, hat die Aussage verweigert (act. B 13/1.9).