2.3.1 In der Einstellungsverfügung vom 8. Mai 2018 wird zur Veruntreuung ausgeführt (act. B 2, S. 4), nach den übereinstimmenden Angaben der beiden Beteiligten seien die einzelnen Geldbeträge zur Zahlung von offenen Rechnungen bzw. für eine Liegenschaft in der Dominikanischen Republik bestimmt gewesen. Soweit diese offenen Rechnungen mit den jeweiligen Geldüberweisungen seitens von A___ beglichen worden seien, falle der Tatbestand der Veruntreuung ausser Betracht.