Der Strafantrag ist dieser Erklärung gleichgestellt. Die Erklärung ist gegenüber einer Strafverfolgungsbehörde spätestens bis zum Abschluss des Vorverfahrens abzugeben (Art. 118 Abs. 1-3 StPO). Anlässlich der Anzeigeerstattung hat A___ auch Strafantrag erhoben und explizit erklärt, sich als Straf- und Zivilkläger am Strafverfahren zu beteiligen (act. B 13/1.1). Er ist also zur Beschwerde gegen die Einstellungsverfügung in Sachen Staat gegen B___ legitimiert.