d) Mit Verfügungen vom 12. Januar 2017 ersuchte das Polizeikommando Appenzell Ausserrhoden das Polizeikommando Solothurn um rechtshilfeweise Einvernahme von B___ und E___ (act. B 13/1.6 und B 13/1.9). Die Letztere berief sich am 24. Januar 2017 auf ihr Aussageverweigerungsrecht und machte keine Aussagen (act. B 13/1.9).