Die Stellungnahme der Staatsanwaltschaft, worin diese festhielt, die Massnahme sei ordnungsgemäss angeordnet und durchgeführt worden, datiert vom 27. November 2018 (act. B 6). Mit Verfügung der Verfahrensleitung vom 28. November 2018 wurde den Parteien mitgeteilt, dass kein zweiter Schriftenwechsel und keine mündliche Verhandlung angeordnet werde (act. B 8). RA AA___ reichte am 31. Dezember 2018 eine Seite 2 weitere Eingabe mit ergänzenden Ausführungen sowie eine Kopie des Protokolls des Spitals Heiden ein (act. B 11 und 12).