2. Mit Eingabe vom 21. November 2018 liess A___ Beschwerde gegen die Verfügung vom 14. November 2018 einreichen (act. B 1). Darin wird beantragt: „1. Die Verfügung betreffend Anordnung einer Blut- und Urinprobeentnahme vom 14. November 2018 sei infolge Widerrechtlichkeit aufzuheben und sämtliche Probeentnahmen seien zu entsorgen und sämtliche Daten seien zu löschen. 2. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten des Staates.“ Die Stellungnahme der Staatsanwaltschaft, worin diese festhielt, die Massnahme sei ordnungsgemäss angeordnet und durchgeführt worden, datiert vom 27. November 2018 (act.