In der Duplik vom 18. Oktober 2018 führte RA B___ aus (act. B 15), am 11. Oktober 2018 habe die Staatsanwaltschaft bezüglich eines weiteren Vorwurfes eines Einbruchdiebstahls in Meggen/Luzern eine ergänzende Befragung von A___ vorgenommen. Wegen seines Auslandaufenthaltes habe er sich durch MLaw F___ vertreten lassen. MLaw F___ habe den Beschwerdeführer erneut darauf hingewiesen, dass demnächst die Anklageschrift erstellt werde. Im Weitern seien diesem nochmals die Möglichkeiten des ordentlichen sowie des abgekürzten Verfahrens erläutert worden.