c) Am 9. Oktober 2018 wurde dem Beschwerdeführer sowie der Staatsanwaltschaft je eine Kopie der Stellungnahme des amtlichen Verteidigers zugestellt, die Erledigung der Beschwerde an einer der nächsten Sitzungen der 2. Abteilung zur Kenntnis gebracht und dem Beschwerdeführer Gelegenheit gegeben, seine Aufwendungen geltend zu machen. Auf die Ausführungen der Beteiligten und die eingereichten Akten wird, soweit erforderlich, in den nachstehenden Erwägungen eingegangen. Erwägungen 1. Formelles