d) Am 12. März 2018 verlängerte der Einzelrichter des Kantonsgerichts die Untersuchungshaft auf Antrag der Staatsanwaltschaft um weitere drei Monate, d.h. bis am 12. Juni 2018. Im Entscheid wird ausgeführt, dass A___ - nebst dem eingestandenen Einbruchdiebstahl im E___ - anhand von Werkzeug- und Schuhspuren sowie aufgefundenem Deliktsgut im Verdacht steht, weitere 12 - teils versuchte - Einbruchdiebstähle in Speicher, Bühler, Teufen und Gais im Zeitraum vom 14. November bis 17. Dezember 2017 (recte 7. Dezember 2017; Anm. der Unterzeichneten) ausgeführt zu haben.