Mit Verfügung der Verfahrensleitung vom 23. November 2018 wurde den Parteien mitgeteilt, dass das Verfahren an der Gerichtssitzung vom 4. Dezember 2018 aufgrund der Akten beraten werde (act. B 10). Auf die Ausführungen in den vorstehend aufgeführten Eingaben kann verwiesen werden; soweit für die Beurteilung der Beschwerde erforderlich, ist darauf im Rahmen der nachfolgenden Erwägungen einzugehen.