2. Mit Eingabe vom 23. August 2018 (Postaufgabe: 24. August 2018) reichte A___ gegen die Einstellungsverfügung vom 14. August 2018, gleichentags versandt, innert der Rechtsmittelfrist von 10 Tagen Beschwerde beim Obergericht ein (act. B 1). Darin beantragt sie die Aufhebung der Einstellungsverfügung und gegebenenfalls die Erhebung weiterer Beweise. Mit Verfügung des Verfahrensleiters vom 7. September 2018 wurde A___ mitgeteilt, dass an ihrer Rechtsmittellegitimation starke Zweifel bestehen würden, so dass ein Nichteintretensentscheid in Betracht gezogen werde (act B 4).