Weiter sei er während der Zeit von der Unterzeichnung der Abtretung am 24. November 2014 bis zur Einstellung der Unterstützungszahlungen am 31. Dezember 2014 erwiesenermassen mit CHF 1‘996.00 unterstützt worden. Mit betrügerischen Argumenten seien im Erbteilungsvertrag Unterstützungszahlungen im Betrag von CHF 5‘825.75 für die 38 Tage von seinem Erbanteil abgezogen worden, was eine illusorische Zahl sei.