Auf die Ausführungen in den vorstehend aufgeführten Eingaben kann verwiesen werden; soweit für die Beurteilung der Beschwerde erforderlich, ist darauf im Rahmen der nachfolgenden Erwägungen einzugehen. D. Beschluss des Obergerichts Das Obergericht führte seine Beratung am 20. August 2019 durch und eröffnete den Parteien seinen Entscheid anschliessend im Dispositiv (act. B 10). Seite 6 Erwägungen 1. Formelles