Seite 5 b) Mit Eingabe vom 6. Juni 2018 gelangte M___ an das Obergericht und machte geltend, er habe am 28. Mai 2018 im Rahmen der Akteneinsicht im Verfahren O2S 15 15 erstmals Kenntnis von der Einstellungsverfügung gegen R___ vom 11. August 2015 betreffend Sachentziehung (U 15 804) erhalten und erhebe Beschwerde gegen die erwähnte Einstellungsverfügung (O2S 18 13 act. B 1).