C. Am 20. bzw. 25. Oktober 2017 erhoben die Beschwerdeführer bei der Staatsanwaltschaft je eine Einsprache gegen den sie betreffenden Strafbefehl. In der Folge führte die Staatsanwaltschaft ergänzende Abklärungen durch und überwies nach deren Abschluss die Akten in beiden Verfahren an das Kantonsgericht zur Durchführung des Hauptverfahrens.