a) von A___ (Beschwerdeführer 1): 1. Die Verfügung von Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden (Einzelrichter) vom 25.04.2018 sei aufzuheben (Verfahren SE3 18 7 und SE3 18 8); 2. Es sei festzustellen, dass die Einsprache gültig erfolgt ist; 3. Das Strafverfahren sei an die Vorinstanz zurückzuweisen, mit der Auflage, auf die Einsprache gegen den Strafbefehl einzutreten, das Hauptverfahren durchzuführen und in der Sache materiell zu entscheiden; 4. Eventualiter sei der Beschwerdeführer von Schuld und Strafe freizusprechen; 5. Es seien die Vorakten beizuziehen; 6. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten des Staates.