1. a) In Gutheissung der Beschwerde wird die angefochtene Verfügung der Staatsanwaltschaft Appenzell Ausserrhoden vom 22. Juni 2018 aufgehoben und A___ im Untersuchungsverfahren SV 18 1219 die amtliche Verteidigung gewährt. b) Mit der amtlichen Verteidigung wird RA AA___ beauftragt. c) Sofern bzw. sobald es die wirtschaftlichen Verhältnisse des Beschwerdeführers erlauben, ist dieser verpflichtet, aa) dem Kanton Appenzell Ausserrhoden die Entschädigungen zurückzuzahlen; bb) seinem Rechtsbeistand die Differenz zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar zu erstatten.