1.4 Die Beschwerdefrist beträgt 10 Tage (Art. 396 Abs. 1 StPO) und beginnt mit dem der Mitteilung folgenden Tag (Art. 90 Abs. 1 StPO). Die angefochtene Verfügung wurde am 22. Juni 2018 verschickt. Die am 28. Juni 2018 der Post übergebene Beschwerde erweist sich somit als rechtzeitig. 1.5 Die von Amtes wegen vorzunehmende Prüfung der Prozessvoraussetzungen ergibt somit, dass diese sowohl hinsichtlich der Beschwerdeberechtigung auf Seiten des Beschwerdeführers als auch hinsichtlich der Form- und Fristerfordernisse mit Bezug auf die Beschwerdeschrift erfüllt sind. Auf die Beschwerde ist entsprechend einzutreten.