F. Am 12. März 2019 fand in Abwesenheit der Parteien eine Beratung des Gerichts statt. Die Beschwerde wurde gutgeheissen. Das Gericht entschied, die angefochtene Verfügung der Staatsanwaltschaft sei aufzuheben und dem Beschwerdeführer sei im Untersuchungsverfahren SV 18 1219 die amtliche Verteidigung zu gewähren. Seinem Antrag entsprechend wurde RA AA___ zum amtlichen Verteidiger im Untersuchungsverfahren SV 18 1219 ernannt. Der begründete Beschluss wird hiermit eröffnet.