C. Am 19. Juni 2018 teilte RA AA___ der Beschwerdegegnerin mit, in Absprache mit dem Beschwerdeführer und mit RA C___ würde er das Mandat für den Beschwerdeführer gerne weiterführen und ersuche entsprechend um Gewährung der amtlichen Verteidigung, während sich Kollege RA C___ aus der Pikettentschädigung bezahlt mache. Der Grund für Seite 2 den Anwaltswechsel sei, dass der Beschwerdeführer ohne Fahrbewilligung neben seiner Familie mit zwei Kindern schlichtweg keine zeitlichen Ressourcen für die Wege zum Büro von RA C___ nach Wil und zurück zu seinem Wohnort in Buchs habe.