A. A___ (nachfolgend auch: Beschwerdeführer) wurde am 16. Juni 2018 von der Polizei angehalten, als er mit seinem Motorrad ausserorts nach Abzug des Toleranzwertes mit einer Geschwindigkeit von 154 km/h anstatt mit der erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h gefahren war. Sein Motorrad wurde sichergestellt und der Beschwerdeführer, dem der Führerausweis abgenommen wurde, zum Polizeikommando nach Herisau verbracht.