h) Am 21. Februar 2018 wurde RA AA___ und der Staatsanwaltschaft je eine Kopie der Beschwerdeantwort zugestellt, die Erledigung der Beschwerde an einer der nächsten Sitzungen der 2. Abteilung zur Kenntnis gebracht und den Parteivertretern Gelegenheit gegeben, ihre Kostennoten einzureichen (act. B 28). Die Kostennote von RA AA___ ging am 6. März 2018 beim Obergericht ein (act. B 32). i) Mit Verfügung vom 30. April 2018 wies das Obergericht die Verfahrensbeteiligten auf die neue Zusammensetzung des Spruchkörpers hin (act. B 35). C. Beschluss des Obergerichts