f) Von 2007 bis 2011 war F___ von der G___ und Partner AG Vertreter der Erbengemeinschaft und forderte in dieser Funktion das Mandatsdossier von RA C___ ein (act. B 13/1, S. 4). Am 10. Juli 2007 schrieb RA C___ an F___: „Um ihrer Bitte bezüglich Zustellung des Dossiers und der Vereinbarung eines Besprechungstermins nachkommen zu können, benötige ich die schriftliche Entbindung vom Anwaltsgeheimnis beider Erbinnen“ (act. B 13/2/17).