Beschwerdegegnerin Staatsanwaltschaft Appenzell Ausserrhoden, vertreten durch: StA B___, Schützenstrasse 1A, 9100 Herisau Beschwerdegegner C___ Beschuldigter Gegenstand Nichtanhandnahme Beschwerde gegen die Verfügung der Staatsanwaltschaft U 17 198 vom 28. März 2017 Rechtsbegehren a) der Beschwerdeführerin: 1. Die Verfügung vom 28. März 2017 sei aufzuheben und die Angelegenheit zur weiteren Fortführung der Untersuchungshandlungen an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen.