Daher seien wohl richtigerweise die Behörden des Kantons St. Gallen örtlich zuständig. Allerdings sei das Verfahren von der Staatsanwaltschaft St. Gallen an diejenige des Kantons Appenzell Ausserrhoden abgetreten und von dieser übernommen worden. Die Abtretung bzw. Verfahrensübernahme sei offensichtlich rechtswidrig und fehlerhaft.