Seite 14 Beschwerdeführerin im vorliegenden Verfahren vollumfänglich zu übernehmen. Die Kostennote von RA B___ in der Höhe von CHF 1‘158.30, inkl. Barauslagen und MWSt (act. B 14), erweist sich als tarifkonform. Die Beschwerdeführerin ist für das Beschwerdeverfahren in dieser Höhe zu entschädigen. Das Obergericht beschliesst: