7.6 Fazit Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Voraussetzungen für die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege an die Beschwerdeführerin, umfassend die Befreiung von Vorschuss- und Sicherheitsleistungen, die Befreiung von Verfahrenskosten sowie die Bestellung einer Rechtsbeiständin, erfüllt sind.