Die KESB sei durchaus in der Lage, beim aktuellen Verfahrensstand das laufende Strafverfahren selber kompetent zu begleiten. Wenn sie daher zusätzlich eine Rechtsvertreterin einsetze, so erfolge dies in eigener Kompetenz. Hingegen seien zur Zeit die Voraussetzungen für die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege nicht erfüllt.