d) Mit Verfügung vom 11. Januar 2018 wurde A___ sowie der Beigeladenen C___ eine Kopie des Begleitschreibens der Staatsanwaltschaft vom 21. Dezember 2017 sowie die Stellungnahme der Staatsanwältin vom 9. Januar 2018 zugestellt und gleichzeitig angezeigt, dass auf einen zweiten Schriftenwechsel und eine mündliche Verhandlung verzichtet wird (act. 7). Innert erstreckter Frist ging am 7. Februar 2018 eine Stellungnahme des Verteidigers von A___ ein (act. 10). Die Beigeladene verzichtete stillschweigend auf die Gelegenheit zur Vernehmlassung.