Der Gesuchsteller hat mit Schreiben vom 20. Dezember 2017 beim Kantonsgericht ein Ausstandsgesuch gegen Dr. B___ in dessen Funktion als Einzelrichter beim Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden eingereicht. Dieses hat das Gesuch am 21. Dezember 2017 zuständigkeitshalber an das Obergericht Appenzell Ausserrhoden weitergeleitet (act. 1). Das vorliegende Ausstandsgesuch wurde somit der für die Beurteilung zuständigen Beschwerdeinstanz gemäss Art. 59 Abs. 1 lit. b StPO i.V.m. Art. 58 Abs. 1 StPO unterbreitet.