Seite 22 Für die strafrechtliche Beurteilung ist nicht massgebend, ob die Aussage von K___ zutrifft, dass D___ in Dubai dem Rechnungsbetrag zugestimmt hat. Massgebend ist vielmehr, ob der Zahlung von CHF 5‘000.00 tatsächlich eine Leistung der Übersetzerin K___ zugunsten der Beschwerdeführerin zugrunde liegt, welche die Beschwerdeführerin auch erhalten hat. Die Aussagen von K___ und die Angabe in der Rechnung, dass die Arbeiten die Kundin LL___ zum Gegenstand hatten, lassen nur diesen Schluss zu.